Eine vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen ist etwas anderes als der Verkauf einer leeren, bezugsfertigen Wohnung. Der Mietvertrag läuft weiter, der Käufer tritt in Ihre Pflichten ein, und die Käufergruppe ist eine ganz andere. Wer 2026 in Leipzig eine vermietete Wohnung verkaufen will, sollte die Spielregeln kennen – von der Preisfrage über das Vorkaufsrecht des Mieters bis zur Vermarktungsstrategie. Dieser Ratgeber führt Sie sachlich durch die wichtigsten Punkte, aus der täglichen Praxis unseres Leipziger Maklerteams.
Vermietet oder leer verkaufen – der entscheidende Unterschied
Die erste und wichtigste Frage lautet: Verkaufen Sie die Wohnung im vermieteten Zustand oder erst nach Auszug des Mieters? Beides ist möglich, doch die Konsequenzen unterscheiden sich stark.
- Vermietet verkaufen: Der Käufer übernimmt das laufende Mietverhältnis nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete” (§ 566 BGB). Er wird neuer Vermieter, der Mietvertrag bleibt unverändert bestehen. Käufer sind hier fast immer Kapitalanleger, die eine laufende Rendite suchen.
- Leer verkaufen: Die Wohnung ist frei und bezugsfertig. Käufer sind überwiegend Selbstnutzer – Familien und Paare, die selbst einziehen wollen. Diese Gruppe zahlt in der Regel mehr, weil sie ein Zuhause und keine Geldanlage kauft.
Als Faustregel gilt: Eine leerstehende, selbstnutzbare Eigentumswohnung erzielt in nachgefragten Leipziger Lagen – etwa in Schleußig, Plagwitz, dem Waldstraßenviertel oder der Südvorstadt – häufig einen höheren Preis als dieselbe Wohnung im vermieteten Zustand. Der Grund ist der breitere Interessentenkreis und die emotionale Kaufmotivation der Selbstnutzer. Wie groß der Unterschied im Einzelfall wirklich ausfällt, lässt sich seriös nur objektbezogen bestimmen – dazu unten mehr. Ob sich das Warten auf den Auszug lohnt, hängt zudem von vielen Faktoren ab.
Warum vermietete Wohnungen oft günstiger gehandelt werden
Der Preisabschlag beim vermieteten Verkauf hat handfeste Gründe:
- Eingeschränkte Käufergruppe: Selbstnutzer fallen weg, es bleiben Kapitalanleger. Weniger Nachfrage bedeutet tendenziell weniger Wettbewerb.
- Rendite statt Emotion: Anleger rechnen nüchtern. Sie zahlen nur so viel, wie die Miete an Rendite hergibt. Bei einer niedrigen Bestandsmiete drückt das den Kaufpreis.
- Mietpreisbindung: Läuft ein alter Vertrag mit niedriger Miete, kann der Käufer die Miete nur begrenzt anheben. In Leipzig ist dabei der qualifizierte Mietspiegel der Stadt der maßgebliche Bezugspunkt für Mieterhöhungen im Bestand – das mindert die Kalkulation des Käufers, wenn die aktuelle Miete deutlich unter dem ortsüblichen Niveau liegt.
Wichtig ist die richtige Einordnung: „Günstiger gehandelt” heißt nicht, dass man einen vermieteten Verkauf verschenken muss. Auch für vermietete Objekte gibt es in Leipzig einen aktiven Anlegermarkt. Entscheidend ist, wie professionell und breit vermarktet wird und wie viele echte Kaufinteressenten Sie tatsächlich erreichen – nicht ob Sie „leise” verkaufen. Wer glaubt, eine vermietete Wohnung ließe sich nur diskret an ein, zwei Anleger verkaufen, verschenkt bares Geld.
Die Mieter-Perspektive: Vorkaufsrecht und Umwandlung
Ein Punkt, der Eigentümer immer wieder überrascht: Unter bestimmten Voraussetzungen hat Ihr Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 577 BGB). Es greift, wenn die vermietete Wohnung während des laufenden Mietverhältnisses erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt und dann an einen Dritten verkauft wird.
Praktisch bedeutet das: Sobald ein Kaufvertrag mit einem Dritten notariell beurkundet ist, muss der Mieter darüber informiert werden. Er kann dann binnen zwei Monaten zu denselben Bedingungen selbst kaufen. Für Sie als Verkäufer ist das kein Nachteil im Preis – der ausgehandelte Kaufpreis bleibt gleich –, aber es kostet Zeit und muss sauber abgewickelt werden.
- Prüfen Sie früh: War die Wohnung schon bei Einzug des Mieters eine eigenständige Eigentumswohnung, greift das Vorkaufsrecht in der Regel nicht.
- Dokumentation: Halten Sie Umwandlungszeitpunkt und Mietvertragsbeginn schriftlich fest.
- Kein Umgehen: Versuche, das Vorkaufsrecht auszuhebeln, führen fast immer zu Ärger und Haftung. Transparenz ist der bessere Weg.
In vielen Fällen ist der Mieter am Kauf gar nicht interessiert oder finanziell nicht in der Lage – dann läuft alles normal weiter. Wer aber verkaufen möchte, sollte das Vorkaufsrecht von Anfang an einplanen.
Eigenbedarf, Kündigung und die Frage nach dem leeren Verkauf
Viele Eigentümer überlegen, das Mietverhältnis vor dem Verkauf zu beenden, um leer und teurer zu verkaufen. Das ist grundsätzlich schwierig und rechtlich streng reglementiert:
- Eine ordentliche Kündigung setzt ein berechtigtes Interesse voraus – etwa Eigenbedarf für Sie oder Angehörige. „Ich will verkaufen” ist kein Kündigungsgrund.
- Wurde eine vermietete Wohnung während der Mietzeit in Eigentum umgewandelt, kann sich ein Erwerber erst nach einer Kündigungssperrfrist auf Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung berufen (§ 577a BGB). Die gesetzliche Grundsperrfrist beträgt drei Jahre. Die Länder dürfen sie für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Rechtsverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängern. Ob und in welcher Höhe eine solche verlängerte Frist konkret für Leipzig gilt, richtet sich nach der jeweils aktuellen Verordnung des Freistaats Sachsen – prüfen Sie das für Ihren Fall unbedingt konkret, da sich solche Verordnungen ändern können.
- Konstruierter Eigenbedarf ist riskant und kann Schadensersatzpflichten auslösen.
Realistischer und fairer ist häufig eine einvernehmliche Lösung: Manche Mieter sind gegen eine angemessene Abfindung oder mit ausreichend Vorlauf zu einem Auszug bereit. Ob sich der Aufwand lohnt, ist eine Rechenaufgabe – der mögliche Mehrerlös beim leeren Verkauf gegen Abfindung, Leerstandszeit und Unsicherheit. Rechnen Sie beides sauber durch, bevor Sie sich festlegen. Da die Materie rechtlich anspruchsvoll ist, empfehlen wir die Einbindung eines im Mietrecht versierten Anwalts.
Unterlagen, die Sie für den Verkauf brauchen
Beim Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung müssen Sie mehr Dokumente vorlegen als bei einer leeren Wohnung – der Käufer will schließlich das gesamte Mietverhältnis prüfen. Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Aktueller Mietvertrag inklusive aller Nachträge und Anlagen
- Nachweis der aktuellen Miethöhe und der letzten Mietanpassungen
- Höhe der Kaution und Nachweis der getrennten Anlage
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen und Wirtschaftsplan
- Höhe der Instandhaltungsrücklage und des Hausgelds
- Energieausweis, Grundriss, Wohnflächenberechnung
Kapitalanleger kaufen nach Zahlen. Je vollständiger und transparenter Ihre Unterlagen, desto schneller entsteht Vertrauen – und desto seltener drückt ein Käufer den Preis mit dem Argument fehlender Nachweise.
Steuer und Zeitpunkt: die Spekulationsfrist im Blick
Ein Punkt, der bei Kapitalanlage-Immobilien besonders wichtig ist: die Spekulationsfrist. Verkaufen Sie eine vermietete Wohnung innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn, kann dieser Gewinn steuerpflichtig sein (privates Veräußerungsgeschäft, § 23 EStG). Anders als bei durchgehend selbstgenutzten Immobilien greift hier keine Ausnahme für die Selbstnutzung.
Prüfen Sie deshalb vor dem Verkauf:
- Wann haben Sie die Wohnung gekauft (maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags)?
- Liegt der Verkauf innerhalb oder außerhalb der Zehn-Jahres-Frist?
- Lohnt es sich, den Verkauf um einige Monate zu verschieben, um die Frist zu überschreiten?
Diese Fragen gehören in die Hand eines Steuerberaters – wir geben hier ausdrücklich keine Steuerberatung. Aber der Zeitpunkt des Verkaufs kann über mehrere Tausend Euro entscheiden und sollte Teil Ihrer Strategie sein.
Die richtige Vermarktung: Reichweite schlägt Diskretion
Gerade bei vermieteten Wohnungen hält sich der Mythos hartnäckig, man verkaufe am besten „still und leise” an einen einzelnen Anleger aus der Maklerdatenbank. Das klingt bequem, kostet aber fast immer Geld.
Die Realität: Wer als Anleger in Leipzig aktiv sucht, ist ohnehin bei mehreren Maklern registriert – niemand ist der exklusive Datenbankkunde eines einzigen Büros. Ein „diskreter” Verkauf an nur einen Interessenten bedeutet vor allem eines: keinen Wettbewerb. Und ohne Wettbewerb bestimmt nicht der Markt den Preis, sondern der einzige Bieter.
Der bessere Weg ist die Kombination aus maximaler öffentlicher Sichtbarkeit und einer großen, echten Käuferdatenbank. Bei Rosenberg vermarkten wir jede Immobilie professionell und schreiben zusätzlich zur öffentlichen Vermarktung unsere gewachsene Datenbank aktueller Kaufinteressenten an (nach unternehmensinterner Erhebung derzeit über 15.000 Kontakte). Genau diese Reichweite schafft echten Wettbewerb unter Anlegern – und unser strukturiertes Bieterverfahren lässt den Markt den wahren Wert ermitteln. Nach unserer internen Auswertung erzielen wir dabei im Schnitt +8,4 % über dem Startpreis; der Wert im Einzelfall hängt selbstverständlich von Objekt, Lage und Marktlage ab.
Wenn Sie den Wert Ihrer vermieteten Wohnung realistisch einschätzen wollen, ist eine fundierte Wertermittlung der richtige erste Schritt.
Wer diesen Ratgeber begleitet – und der nächste Schritt
Dieser Beitrag entsteht aus der täglichen Verkaufspraxis der Rosenberg Immobilien GmbH, einem seit 2018 in Leipzig und der Region tätigen Maklerunternehmen. Wir begleiten Eigentümer von der Bewertung bis zum Notartermin und haben zahlreiche vermietete Eigentumswohnungen in Leipzig verkauft – mit allen Besonderheiten von Vorkaufsrecht bis Anlegerkalkulation. Rechts- und Steuerfragen klären wir dabei stets gemeinsam mit den zuständigen Fachleuten (Anwalt, Steuerberater, Notar); dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung.
Wenn Sie sich zum Verkauf entschieden haben, finden Sie die weiteren Schritte gebündelt auf unserer Seite Immobilie verkaufen.
Passend dazu: Immobilie Verkaufen · Wertermittlung · Haeufige Fragen
Vermietete Wohnungen werden zu oft „diskret\” an einen einzelnen Anleger verkauft – ohne Wettbewerb. Rosenberg vermarktet stattdessen öffentlich und schreibt zusätzlich die eigene, gewachsene Käuferdatenbank an (nach interner Erhebung über 15.000 Kontakte); im strukturierten Bieterverfahren entsteht so echter Wettbewerb unter Anlegern.
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Häufige Fragen
Kann ich meine vermietete Wohnung einfach verkaufen, oder muss der Mieter zustimmen?
Sie können jederzeit verkaufen – der Mieter muss nicht zustimmen. Der Käufer tritt nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete” (§ 566 BGB) in das bestehende Mietverhältnis ein und wird neuer Vermieter. Der Mietvertrag läuft unverändert weiter. Beachten müssen Sie jedoch ein mögliches Vorkaufsrecht des Mieters, wenn die Wohnung während der Mietzeit erstmals in Eigentum umgewandelt wurde (§ 577 BGB).
Wie viel weniger bekomme ich für eine vermietete gegenüber einer leeren Wohnung?
Pauschale Prozentwerte sind unseriös, weil es stark von Lage, Bestandsmiete, Vertragslaufzeit und Marktphase abhängt. Tendenziell erzielen leere, selbstnutzbare Wohnungen in nachgefragten Leipziger Lagen mehr, weil sie zusätzlich Selbstnutzer ansprechen. Wie groß der Unterschied im Einzelfall ist, zeigt eine individuelle Wertermittlung – und eine gute, reichweitenstarke Vermarktung kann den Abstand verringern.
Muss ich beim Verkauf einer vermieteten Wohnung Steuern zahlen?
Möglicherweise. Wird eine vermietete Wohnung innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, kann dieser als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein (§ 23 EStG). Außerhalb der Zehn-Jahres-Frist ist der Gewinn in der Regel steuerfrei. Das ist eine Frage für Ihren Steuerberater – wir empfehlen, den Verkaufszeitpunkt vorher steuerlich prüfen zu lassen.
Sollte ich den Mieter vor dem Verkauf kündigen, um leer zu verkaufen?
Das ist rechtlich schwierig. Der bloße Verkaufswunsch ist kein Kündigungsgrund. Eine ordentliche Kündigung braucht ein berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf. Nach einer Umwandlung in Eigentum gilt zudem eine Kündigungssperrfrist (§ 577a BGB) von grundsätzlich drei Jahren, die in angespannten Wohnungsmärkten per Landesverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängert sein kann – ob und in welcher Höhe das für Leipzig gilt, sollten Sie anhand der aktuellen sächsischen Verordnung prüfen. Realistischer ist oft eine einvernehmliche Lösung mit dem Mieter.
Lohnt sich ein Makler beim Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung?
Gerade hier ja: Der Anlegermarkt bewertet nach Zahlen, verlangt vollständige Unterlagen und reagiert sensibel auf Fehler in der Preisfindung. Ein Makler mit großer, echter Käuferdatenbank und professioneller öffentlicher Vermarktung schafft echten Wettbewerb unter Anlegern – und das hebt den Preis meist stärker, als es ein stiller Verkauf an einen einzelnen Interessenten könnte.

Gründer der Rosenberg Immobilien GmbH (2018), Leipzig. Sein Team verkauft Immobilien im strukturierten Bieterverfahren – im Schnitt +8,4 % über dem Startpreis – und ist mit 4,9 ★ aus 190+ Google-Bewertungen der meistbewertete Makler Leipzigs.





