Vermieten und Rendite kassieren – oder verkaufen und den Erlös nutzen? Dieser Rechner stellt beide Wege nüchtern nebeneinander. Das Besondere: Auf der Verkaufsseite rechnen wir nicht mit Versprechen, sondern mit den echten Ergebnissen unserer Leipziger Bieterverfahren – der Durchschnittsaufschlag wird live von unserer Plattform geladen und ist dort öffentlich nachprüfbar.
Ihre Immobilie
Bewirtschaftung (Vermietung)
Weg 1: Vermieten
- Bruttomietrendite: –
- Nettomietrendite auf den Verkehrswert: –
- Vervielfältiger (Wert ÷ Jahreskaltmiete): –
Weg 2: Verkaufen (Bieterverfahren)
- Ihr Ansatz als Startpreis: –
- Ø-Aufschlag unserer Bieterverfahren: – (live, öffentlich belegt)
- Nach Ablösung der Restschuld frei: –
Steuern (z. B. Spekulationsfrist von 10 Jahren bei vermieteten Objekten, § 23 EStG) und
Finanzierungsdetails hängen vom Einzelfall ab. Der Ø-Aufschlag stammt aus allen Bieterverfahren
mit Geboten auf buy.immobilien-rosenberg-leipzig.de und ist kein Versprechen für den Einzelfall.
Was wäre Ihre Immobilie konkret wert?
Die belastbare Zahl für beide Wege liefert die kostenlose Wertermittlung – Verkaufswert und erzielbare Miete nebeneinander:
Wann spricht mehr fürs Vermieten – und wann für den Verkauf?
Vermieten lohnt vor allem, wenn die Nettomietrendite über Ihrer Finanzierungslast liegt, die Immobilie wenig Instandhaltungsstau hat und Sie den Verwaltungsaufwand tragen wollen. In Leipzig liegt der Vervielfältiger je nach Stadtteil häufig zwischen dem 22- und 30-Fachen der Jahreskaltmiete – je höher der Faktor, desto mehr Jahre Miete steckt bereits im heutigen Verkaufspreis.
Verkaufen ist häufig der stärkere Weg, wenn Kapital gebunden ist, das Sie anderweitig brauchen, wenn Sanierungen anstehen (Stichwort Energieeffizienz) oder wenn der Markt für Ihr Objekt gerade viele Käufer hergibt. Genau dafür ist das Bieterverfahren gebaut: Mehrere geprüfte Interessenten konkurrieren, und der Preis entsteht nachweisbar am Markt – zuletzt im Schnitt 11,3 % über dem Startpreis, bei 21 von 23 Verfahren mit Geboten über Start.
Wichtig bei vermieteten Wohnungen: Innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist ist ein Verkaufsgewinn in der Regel steuerpflichtig – nach Ablauf steuerfrei. Bei selbstgenutzten Immobilien gilt die Frist nicht. Solche Weichenstellungen besprechen wir im Erstgespräch, bevor Sie sich festlegen.
Häufige Fragen
Woher kommt der Aufschlag von durchschnittlich +11,3 %?
Aus unseren eigenen Bieterverfahren über die Plattform RBI-Buy: Über alle Verfahren mit Geboten lag der finale Gebotsstand im Schnitt 11,3 % über dem Startpreis. Jedes einzelne Ergebnis ist dort öffentlich einsehbar – der Rechner lädt den aktuellen Wert live.
Ist der Startpreis dasselbe wie der Verkehrswert?
Nein. Im Bieterverfahren wird der Startpreis bewusst marktgerecht angesetzt, um Wettbewerb zu erzeugen. Der Rechner behandelt Ihren eingegebenen Wert als Startpreis-Ansatz; die realistische Spanne besprechen wir in der kostenlosen Wertermittlung.
Was ist mit Wertsteigerung, wenn ich vermiete und später verkaufe?
Die kann es geben – genauso wie Instandhaltungsstau, Zinsänderungs- und Mietausfallrisiken. Seriös lässt sich das nur im Einzelfall abwägen. Der Rechner zeigt bewusst die heutige, belegbare Ausgangslage beider Wege.
Kann ich auch nur einen Teil klären lassen?
Ja. Die Wertermittlung ist kostenlos und unverbindlich – Sie bekommen Verkaufswert und erzielbare Miete nebeneinander und entscheiden dann in Ruhe.