Mit diesem Rechner ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in Leipzig – nach der offiziellen Methodik des qualifizierten Leipziger Mietspiegels 2025–2027 (gültig 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027, beschlossen von der Ratsversammlung am 25. Juni 2025). Alle Grundbeträge und Faktoren stammen aus der Mietspiegel-Broschüre der Stadt Leipzig.
1. Wohnung & Gebäude
Wohnlage – Adresse eingeben, Lage kommt automatisch
2. Zustand & Modernisierung
3. Bad & Fenster
4. Weitere Ausstattung
Spannbereich ausreizen (Schritt 4 des Mietspiegels)
Liegen zusätzliche wohnwerterhöhende Merkmale vor, kann vom Mittelwert
nach oben abgewichen werden – bei mindestens drei Merkmalen bis zum oberen Spannwert (wohnwertmindernde Merkmale wirken entsprechend
nach unten). Die Beispiele stammen aus der offiziellen Broschüre.
Wir senden Ihnen die komplette Auswertung als PDF – zusammen mit einem
Profi-Hinweis, den Sie vor dem Versenden einer Mieterhöhung unbedingt kennen sollten.
Mietspiegels 2025–2027 mit allen Merkmalsfaktoren; Wohnlage nach dem amtlichen Adressverzeichnis der
Stadt Leipzig. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr; sie sind rechtlich unverbindlich und dienen ausschließlich Ihrer Orientierung. Rechtsverbindlich sind allein der amtliche Mietspiegel und der Rechner der
Stadt Leipzig. Nicht anwendbar u. a. für Wohnungen ohne Bad, ohne Küche, ohne Sammelheizung oder
unter 20/über 200 m².
So funktioniert die Berechnung nach dem Leipziger Mietspiegel
Der qualifizierte Mietspiegel 2025–2027 arbeitet in vier Schritten: Aus der Wohnfläche ergibt sich ein Grundbetrag in €/m² (z. B. 6,27 € bei 50 m², 5,93 € bei 100 m²; Ein- und Zweifamilienhäuser pauschal 7,05 €). Dieser wird mit Faktoren für Baujahr, Modernisierung, Heizung, Küche, Bad, Fußboden, Fenster, weitere Ausstattung und Lage multipliziert. Das Ergebnis ist der Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete; je Baualtersklasse gibt es zusätzlich einen Spannbereich nach unten und oben. Die Wohnlage ermittelt der Rechner automatisch aus dem amtlichen Adressverzeichnis der Stadt (über 73.000 Leipziger Adressen). Datengrundlage der Stadt sind 5.999 ausgewertete Mietverhältnisse (Erhebung Oktober 2024 bis Februar 2025).
Die größten Preistreiber im aktuellen Mietspiegel: Neubau ab 2015 (Faktor 1,246 – knapp 25 % über einem Gründerzeit-Altbau gleicher Ausstattung), Komplettsanierung der letzten 5 Jahre (+14,8 %), Kerngebietslage im Zentrum (+14,7 %) und eine neue Einbauküche (+8,7 %). Wohnwertmindernd wirken vor allem fehlende Zentralheizung (−10,6 %) und eine fehlende Sprechanlage (−7,4 %).
Der Mittelwert ist nur der Ausgangspunkt: In Schritt 4 erlaubt der Mietspiegel, mit zusätzlichen wohnwerterhöhenden Merkmalen (z. B. Energieeffizienzklasse B, Maisonette/Loft, Alleingarten, Barrierefreiheit) den oberen Spannwert auszuschöpfen – bei mindestens drei solcher Merkmale sogar vollständig. Der Rechner weist Ihnen dafür einen begründbaren Ansatz aus. Wichtig: Merkmale, die bereits in den Tabellen eingerechnet sind, dürfen nicht doppelt herangezogen werden.
Vermieten oder verkaufen? Die Zahlen sprechen lassen
Viele Eigentümer rechnen an dieser Stelle weiter: Was bringt die Wohnung als Kapitalanlage – und was bringt sie beim Verkauf? Unsere Bieterverfahren in Leipzig schlossen zuletzt im Schnitt 11,3 % über dem Startpreis ab (öffentlich belegt auf unserer Plattform). Wenn Sie beide Wege vergleichen möchten: Die Wertermittlung ist kostenlos und zeigt Ihnen Verkaufswert und erzielbare Miete nebeneinander.
Was wäre Ihre Wohnung heute im Verkauf wert?
Die Vergleichsmiete kennen Sie jetzt – den Verkaufswert liefert die kostenlose Wertermittlung, mit Blick auf Mietrendite und Bieterverfahren:
Häufige Fragen zum Mietspiegel Leipzig
Ist der Leipziger Mietspiegel verbindlich?
Der Mietspiegel 2025–2027 ist ein qualifizierter Mietspiegel mit Vermutungswirkung nach § 558d BGB. Bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist er das zentrale Begründungsmittel. Er gilt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 für das Leipziger Stadtgebiet.
Wie stark darf die Miete in Leipzig erhöht werden?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete – in Leipzig aktuell höchstens 15 % innerhalb von drei Jahren: Die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung vom 10. Juni 2025 senkt die reguläre 20-%-Grenze für Leipzig und Dresden ab (gültig 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027). Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen; das Erhöhungsverlangen ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zulässig.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel nicht?
Unter anderem nicht für preisgebundenen/geförderten Wohnraum, Wohnheime, gewerblich genutzte Räume, möblierte Zimmer in Wohngemeinschaften ohne Hauptmietvertrag sowie Wohnungen ohne Toilette, Bad, Küche oder Heizung. Bei Wohnflächen unter 20 m² oder über 200 m² gilt er nur als einfacher Mietspiegel ohne Vermutungswirkung.
Woher stammen die Zahlen in diesem Rechner?
Alle Grundbeträge, Faktoren und Spannbereiche stammen aus der offiziellen Broschüre zum Leipziger Mietspiegel 2025–2027 der Stadt Leipzig (Beschluss der Ratsversammlung vom 25. Juni 2025). Für die adressgenaue Lageeinordnung nutzen Sie die Lagekarte der Stadt unter leipzig.de/mietspiegel.
Meine tatsächliche Miete weicht stark ab – was bedeutet das?
Liegt Ihre Bestandsmiete deutlich unter der Vergleichsmiete, besteht Erhöhungspotenzial – das steigert übrigens auch den Verkaufswert einer vermieteten Wohnung. Liegt sie deutlich darüber, kann der Mieter unter Umständen widersprechen. In beiden Fällen lohnt der Blick auf die Gesamtstrategie: verkaufen oder weiter vermieten.
Quelle: Stadt Leipzig, „Broschüre zum Leipziger Mietspiegel 2025–2027″ (leipzig.de/mietspiegel). Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026.