Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Informationen zum Unternehmen

Rosenberg Immobilien UG (haftungsbeschränkt)

Kurt-Schuhmacher-Str. 49

04105 Leipzig

Tel 0341 / 30859554

Mobil: 01520-45 65 336

E-Mail: info@rosenberg-immobilien-leipzig.de

Web: www.rosenberg-immobilien-leipzig.de

II. Bedingungen unserer Maklertätigkeit

1. Angebote

Angebote erfolgen aufgrund der vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Irrtum und Zwischenverkauf / Vermietung bleiben vorbehalten.

2. Vorkenntnis des Angebotsempfängers

Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, ohne vorherige Zustimmung, haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.

3. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner

Die Firma Rosenberg Immobilien UG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Weiteres Geschäft / Anderes Geschäft

Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein Anderes zustande kommt, z.B. Verkauf statt Vermietung oder umgekehrt, Erstehen in der Zwangsversteigerung statt freihändigem Kauf etc. Das Gleiche gilt, wenn mit der Vertragspartei ein Geschäft über ein anderes als das ursprünglich geplante Objekt zustande kommt.

5. Vorkenntnis des Angebotsempfängers

Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, dies unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision an die Firma Rosenberg Immobilien UG verpflichtet.

6. Provision

Der Provisionsanspruch ist verdient und fällig, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung des vertragsgegenständlichen Objekts ein Geschäftsabschluss zustande gekommen ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt werden zusätzlich zu unserer Hauptforderung die gesetzlichen Verzugszinsen fällig. Diese betragen für Verbrauer 5% p.a. und für Vollkaufleute 8% p.a. über dem jeweils aktuellen Basiszins der Europäischen Zentralbank.

Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund des Eintritts einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung unsererseits begründet ist, tritt an die Stelle des Provisionsanspruchs ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem ursprünglich angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich abweicht. Gleiches gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Tätigkeit zustande kommt. 

7. Provisionssätze

Die Provisionssätze werden individuell vereinbart.

8. Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschluss

Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben weiterhin Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und oder der Vertragsabschluss in unserer Abwesenheit, so ist unsere Vertragspartei verpflichtet, uns sowohl über den Stand der Verhandlungen als auch die Konditionen eines Vertrages Auskunft zu erteilen.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Leipzig.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung sind die Parteien verpflichtet, eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Klausel am nächsten kommt, aber noch rechtlich zulässig ist. Gleiches gilt für Regelungslücken, die nachträglich erkannt werden.

III. Datenschutzhinweis

Die Firma Rosenberg Immobilien UG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für interne Zwecke. Hierzu gehören die Vertragsabwicklung, die Kundenbetreuung und eigene Werbe-aktionen (siehe Datenschutzerklärung)

Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken je-derzeit durch formlose Mitteilung auf dem Postweg an die Firma Rosenberg Immobilien UG, Kurt-Schuhmacher-Str. 49, 04105 Leipzig oder durch eine E-Mail an info@rosenberg-immobilien-leipzig.de widersprechen. Dies gilt jedoch nicht für die Daten, die zur Abwicklung von mit Ihnen geschlossenen Verträgen erforderlich sind. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Vertragsabwicklung nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln an Sie einstellen.

Stand: 2022

gez. Timm Sonnenfeld Geschäftsführer

Rosenberg Immobilien UG

im Sinne von § 34c GewO

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